Abgelaufenes Visum – Streik der Lufthansa macht es möglich
Kaum sind die letzten Tage des Auslandaufenthaltes in Sankt Petersburg verbracht, wartet der lang ersehnte Rückflug nach Hause. Die Vorfreude ist riesig, keineswegs wegen der einzigartigen Erfahrungen an der Sprachschule Liden und Denz oder gar etwa wegen der russischen Sprache. Nein, vielmehr drängt das Verlangen nach der geliebten Familie und dem heimatlichen Alltagstrott, Russland zu verlassen und heimzukehren. Während die letzten Vorbereitungen für den Abreise getroffen werden, wurden einige Reisende in der letzten Woche mit dem Streik der Lufthansa überrascht.
Was auf den ersten Blick für Passagiere der Lufthansa als etwas ganz normales erscheint, könnte unter bestimmten Umständen zu Komplikationen mit den russischen Behörde führen und zwar genau dann, wenn der Rückflug auf den letzten Tag der Gültigkeit des Visums fällt.
Ein genauerer Blick auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter dem Stichwort Ausreise deutet darauf hin, dass bei abgelaufenem Visum einem ein gerichtliches Verfahren mit der Verhängung einer Geldstrafe und eine Einreisesperre von fünf Jahren drohen. Ferner kann ein Ausreiseverbot verhängt werden, falls Verbindlichkeiten gegenüber der Behörde bestehen.
Beim Lesen dieses Textabschnittes verdrängen mögliche Konsequenzen und Probleme die wundervollen Impressionen der letzten Tagen und Wochen. Insbesondere die Tatsache, dass man ein Delikt begehen könnte, welches man nicht zu verantworten hat, trübt die Stimmung. Wie soll man sich daher in einer solchen Situation verhalten, insbesondere wenn die streikende Fluggesellschaft telefonisch nicht erreicht ist, alle Versuche den Flug umzubuchen scheitern und der Abflug immer näher rückt?
Genau in dieser Situation befand sich eine Teilnehmerin von Liden und Denz. Nachdem alle komfortablen Wege der Kontaktaufnahme scheiterten bestand die letzte und beste Methode darin, direkt zum Flughafen zu fahren. Die Teilnehmerin verdeutlichte dem örtlichen Personal der Fluggesellschaft, dass sie noch am selben Tag abreisen müsse. Die Fluggesellschaft verstand, dass ein besinnlicher Tag mit der Familie am Adventswochenende angenehmer ist als Befragungen und Probleme wegen eines abgelaufenem Visums. Ihrer Pflicht nachkommenden buchte die Lufthansa daraufhin unverzüglich einen Platz der Maschine des russischen Konkurrenten Aeroflot.
Aber auch wenn dies nicht funktioniert hätte und ein Flug erst am nächsten Tag, also nach Ablauf des Visums ermöglicht worden wäre, so lässt sich für alle anderen festhalten: Wer einmal seine Sachen eingecheckt und die Grenzübergangsstelle passiert hat, befindet sich im sogenannten Niemandsland. Der Reisende ist damit fristgerecht ausgereist und kann problemlos im entsprechenden Terminal auf die nächste Maschine warten.